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Private Haftpflicht
Schutz, der unverzichtbar ist
Der Fußball der Kinder in der Fensterscheibe der
Nachbarn – ein typischer Fall für die
Privathaftpflicht. Ein Bagatellschaden, der gern
dazu verleitet, das Thema nicht ernst zu nehmen.
Zum Glück sind es meist nur Bagatellen, gegen
die eine Privathaftpflicht schützen muss. Doch
das Risiko ist weit höher.
Stellen Sie sich vor:
Ihr Erspartes, ja Ihre gesamte Altersvorsorge
geht verloren – als Folge einer kleinen
Unachtsamkeit.
Kommt ein Mensch durch einen Fehltritt
Ihrerseits zu Schaden, können die Kosten für
Heilung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld
schnell Millionenhöhe erreichen. Schließlich
haften Sie für Ihr Tun persönlich. Und zwar
unbegrenzt.
Bei körperlichen Schäden zum Beispiel können die
Kosten für Heilung, Verdienst-ausfall und
Schmerzensgeld schnell Millionenhöhe erreichen.
Ein Risiko, vor dem sich jeder schützen sollte.
Gut zu wissen:
Eine Privathaftpflicht schützt. Und
kann Sie im Extremfall sogar vor dem finanziellen
Ruin bewahren
Gut, dass eine solide Privathaftpflicht schon für wenige Euro im Monat erhältlich ist. Moderne Anbieter bieten sehr günstige Tarife, durch den man außerdem bares Geld sparen kann.
Schadenersatzpflicht
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Privathaftpflicht-Versicherung mit einer
Versicherungssumme von
3 Millionen Euro für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden
ab nur 44,03 Euro/Jahr
incl. Steuer und ohne Selbstbeteiligung! |
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Sollte Ihnen dieser Schutz nicht ausreichen,
bieten wir Ihnen auch 5 Millionen ab 50,58 Euro
im Jahr oder sogar 7,5 Millionen für 63,24 Euro
im Jahr an. |
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Laut Gesetz haftet jeder, der einem anderen einen Schaden zugefügt hat, mit seinem Einkommen und Vermögen in unbegrenzter Höhe:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das
Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen
zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet.
§ 823 Abs. 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB)
Schadenersatzforderungen können schnell
extrem hoch sein! Sechs- oder
siebenstellige Beträge sind durchaus
möglich und keine Seltenheit. Besonders
im Bereich der Personenschäden sind bei
Invalidität des Geschädigten nicht nur
momentane Heilbehandlungen oder
Schmerzensgeld zu zahlen - hier sind
mitunter lebenslängliche
Verdienstausfälle auszugleichen! |
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| Stellen Sie doch gleich Ihre Anfrage! |
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