Private Haftpflicht

Schutz, der unverzichtbar ist

Der Fußball der Kinder in der Fensterscheibe der Nachbarn – ein typischer Fall für die Privathaftpflicht. Ein Bagatellschaden, der gern dazu verleitet, das Thema nicht ernst zu nehmen.

Zum Glück sind es meist nur Bagatellen, gegen die eine Privathaftpflicht schützen muss. Doch das Risiko ist weit höher.

Stellen Sie sich vor:

Ihr Erspartes, ja Ihre gesamte Altersvorsorge geht verloren – als Folge einer kleinen Unachtsamkeit.
Kommt ein Mensch durch einen Fehltritt Ihrerseits zu Schaden, können die Kosten für Heilung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld schnell Millionenhöhe erreichen. Schließlich haften Sie für Ihr Tun persönlich. Und zwar unbegrenzt.

Bei körperlichen Schäden zum Beispiel können die Kosten für Heilung, Verdienst-ausfall und Schmerzensgeld schnell Millionenhöhe erreichen. Ein Risiko, vor dem sich jeder schützen sollte.

Gut zu wissen:

Eine Privathaftpflicht schützt. Und kann Sie im Extremfall sogar vor dem finanziellen Ruin bewahren

Gut, dass eine solide Privathaftpflicht schon für wenige Euro im Monat erhältlich ist. Moderne Anbieter bieten sehr günstige Tarife, durch den man außerdem bares Geld sparen kann.

Schadenersatzpflicht


Wir bieten Ihnen:
Privathaftpflicht-Versicherung mit einer Versicherungssumme von
3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

ab nur
44,03 Euro/Jahr
incl. Steuer und ohne Selbstbeteiligung!
Sollte Ihnen dieser Schutz nicht ausreichen, bieten wir Ihnen auch 5 Millionen ab 50,58 Euro im Jahr oder sogar 7,5 Millionen für
63,24 Euro im Jahr an.

Laut Gesetz haftet jeder, der einem anderen einen Schaden zugefügt hat, mit seinem Einkommen und Vermögen in unbegrenzter Höhe:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
§ 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Schadenersatzforderungen können schnell extrem hoch sein! Sechs- oder siebenstellige Beträge sind durchaus möglich und keine Seltenheit. Besonders im Bereich der Personenschäden sind bei Invalidität des Geschädigten nicht nur momentane Heilbehandlungen oder Schmerzensgeld zu zahlen - hier sind mitunter lebenslängliche Verdienstausfälle auszugleichen!
 
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Marion Rankers
Versicherungs-Mehrfachagentur
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